Durch die Erfahrung von ASAlaser im Bereich Schulung und den direkten Kontakt mit Fachleuten, die bereits die Hilterapia®, die Lasertherapie MLS® oder die Magnetfeldtherapie anwenden, war es möglich, die Methode mit “globalem Ansatz”, die auf eine zeitgemäße Behandlung der Pathologien und der damit verbundenen Bereiche, die sich oft in Verspannungen und Triggerpunkten manifestieren, setzt – zu entwickeln, die bereits ab der ersten Sitzung einen Rückgang der Schmerzen und eine vollständige Heilung innerhalb kurzer Zeit bewirkt. «Unsere Studien und Schulungen – erklärt Alberto Zaghetto, Schulungskoordinator bei ASAlaser – haben gezeigt, dass sich mit unseren ganzheitlich ausgerichteten Therapien schon ab der ersten Anwendung spürbare Ergebnisse erzielen lassen». Mit der von ASAlaser entwickelten Methode, die sich sowohl positiv auf den Schmerz als auch auf die Entzündung auswirkt, können all jene biomechanischen Fehlfunktionen aufgelöst - und beseitigt – werden, die für die Bewegungsstörungen verantwortlich sind und die Lebensqualität der Patienten beeinträchtigen. Das macht sie zu einem nützlichen Instrument, besonders in der Rehabilitation, da dies zu einer schrittweisen und anhaltenden Verbesserung des Zustandes des Patienten bis hin zu dessen vollständigen Genesung führt. Die therapeutische Behandlungsmethode mit ganzheitlichem Ansatz kann mit allen anderen Geräten von ASA kombiniert werden. Dank der gut durchdachten Verteilung der abgestrahlten Energie entlang der Muskulatur, die direkt und indirekt an der den Schmerz auslösenden Bewegung beteiligt ist, lassen sich die Ergebnisse noch verstärken. «Am Beispiel der Hilterapia® kann man sehen– spezifiziert Zaghetto – dass von der gesamten Energie für die Behandlung 60% gleichmäßig an den Muskel und die restlichen 40% an die Stelle, wo die Verletzung oder die Pathologie lokalisiert ist und in den schmerzenden Bereich geleitet werden. Das bewirkt neben einem raschen Rückgang der Schmerzsymptome ebenfalls eine rasche Beseitigung der Störung, derentwegen der Patient den Spezialisten aufgesucht hat».
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Decreto Legislativo 24 febbraio 1997, n°46 Articolo 21
1. E' vietata la pubblicità verso il pubblico dei dispositivi che, secondo disposizioni adottate con decreto del Ministro della Sanità, possono essere venduti soltanto su prescrizione medica o essere impiegati eventualmente con l'assistenza di un medico o di altro professionista sanitario.
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30 dicembre 1992, n. 541, che a tal fine è integrata da un rappresentante del Dipartimento del Ministero della Sanità competente in materia di dispositivi medici e da uno del Ministero dell'Industria, del commercio e dell'artigianato.
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