Laufen? Tut Leib und Seele gut.
Schade nur, dass zu lange oder intensive Laufeinheiten zu Schmerzen anstatt zum Vergnügen führen können.
Besonders leiden dabei vor allem die Füße, die von Peritendinitis, Schleimbeutelentzündungen, Plantarfasziitis, aber auch von Tendinopathien und Metatarsalgie betroffen sind.
Das Ergebnis? Eine notwendige Unterbrechung der sportlichen Aktivität und eine oft langsame Genesung.
Um jedoch aktiv zu bleiben, ist die Lasertherapie eine Unterstützung. Sie sorgt für biochemische Reaktionen und eine Gefäßerweiterung, erhöht die Zufuhr von Sauerstoff und Nährstoffen, vereinfacht die Linderung der Entzündung und die Rückbildung des Ödems. Hinzu kommt noch ihre schmerzlindernde Wirkung.
So ist es ganz leicht vorstellbar, dass auch Schmerzen schnell bekämpft werden.
“Bereits ab der ersten Sitzung mit der Lasertherapie haben die Patienten eine sofortige Linderung der Schmerzen verspürt”
Dr. Richard Jacoby, DPM Director von Valley Foot Surgeons, amerikanische Koryphäe für chirurgische Eingriffe an Fuß und Knöchel
Ein wichtiger Vorteil für Läufer, die zur Behandlungen von Erkrankungen, die während des Trainings oder entspannenden Laufrunden am Wochenende auftreten, in der Lasertherapie eine wichtige Unterstützung finden.
Dieser Meinung ist auch Francesco Atzeni, Physiotherapeut und Leiter von CEMS, der mit Profi- und Amateurläufern jeden Tag zu tun hat.
“Eine frühzeitige Behandlung mit der Lasertherapie führt nicht nur zu einer Verkürzung der Genesungszeit um mindestens 50% sowie zur Vermeidung einer Chronifizierung in vielen Fällen, sondern beschleunigt auch die Reparatur. Anhand von 2-3 weiteren Anwendungen nach Erreichung des therapeutischen Ziels, ermöglicht sie auch eine schnelle Wiedererlangung der sportlichen Leistungsfähigkeit”.
Aber das sind noch nicht alle Wirkungen: Dank ihrer entzündungshemmenden und ödembildungshemmenden Wirkung, begünstigt die Lasertherapie auch die Prozesse der Reparatur und Regeneration der Gewebeschichten.
Läufer, seid ihr bereit für eure Rückkehr?
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30 dicembre 1992, n. 541, che a tal fine è integrata da un rappresentante del Dipartimento del Ministero della Sanità competente in materia di dispositivi medici e da uno del Ministero dell'Industria, del commercio e dell'artigianato.
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